Der 30. September 2010 ging als "Schwarzer Donnerstag" in die Geschichte Stuttgarts und Baden-Württembergs ein. Mit einem Überraschungseinsatz sollten etliche Hundertschaften Polizei am Vormitag im Schlossgarten ein Baufeld für Baumfällungen und Baumaßnahmen im Rahme von Stuttgart 21 sichern. Aus dem für wenige Minuten geplanten Einsatz wurde eine Auseinandersetzung zwischen Bürgern und Polizei, die bis tief in die Nacht zum 1.10. dauerte. Der 30.9. hinterliess mehrere Hundert Verletzte, die Bilder gingen um die Welt. Eine Diskussion um Rechtsstaatlichkeit des Polizeihandelns und politischen Einfluss auf diesen Polizeieinsatz entbrannte.
Nach einigem Hin und Her setzte der Landtag auf Antrag der SPD mit Unterstützung der GRÜNEN einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Umstände dieses Polizeieinsatzes ein. Ich erhielt die ehrenvolle Aufgabe, als Obmann und zugleich einziges Mitglied der GRÜNEN in diesem Ausschuss zu arbeiten.
Über wichtige Erkenntnisse und Ergebnisse informiere ich hier. Die Homepage www.gruene-gegen-stuttgart21.de berichtet ebenfalls umfangreich über den Untersuchungsausschuss.
Hier eine Zusammenfassung in Gestalt einer Powerpoint-Präsentation von Uli Sckerl.
Viele Fragen begleiten die Bewertung des Polizeieinsatzes am 30.09.2010. Es gibt dabei auch einen heftigen Streit um die rechtliche Bewertung. CDU, FDP und die Polizeiführung des Landes gehen davon aus, dass die spontanen Demonstrationen Stuttgarter Bürger am 30.9. im Schlossgarten unzulässig waren, dass sie unfriedlich und gewalttätig verlaufen sind. Die Polizei habe deshalb das Recht gehabt, Platzverweise zu verhängen und diese wegen Nichtbefolgung mit Zwangsmitteln wie Wasserwerfern zu vollstrecken.
Am 17.12. 2010 trat der Freiburger Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Ralf Poscher im Untersuchungsausschuss als Sachverständiger auf. Wir Grüne hatten diesen Sachverständigen vorgeschlagen, um wesentliche Informationen über das Demonstrations- und Versammlungsrecht, die dazu gehörige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Zulässigkeit von Sitzblockaden und das Verhältnis von Versammlungsrecht zu Polizeirecht in die Ausschuss-Arbeit einfließen zu lassen und insbesondere der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Prof. Dr. Poscher nimmt eine sehr gründliche Abwägung vor. Eine seiner Schlussfolgerungen: „Auch wenn es nur Wasserkanonen waren – von denen aber erhebliche Verletzungsgefahren ausgingen – wäre im ersten Fall sprichwörtlich, mit Kanonen auf Spatzen geschossen worden“.
SPD und Grüne haben zum Abschluss der Arbeit des Untersuchungsausschusses „Aufarbeitung des Polizeieinsatzes am 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten“ eine gemeinsame Bewertung vorgenommen und legen ein eigenes Votum vor. Nach der Beweisaufnahme und den Zeugenvernehmungen kommen sie zum Schluss, dass Ministerpräsident Mappus die politische Verantwortung für den völlig aus dem Ruder gelaufenen Polizeieinsatz im Schlossgarten trägt.
„Es ist nicht zu fassen, dass Mappus persönlich die Polizisten in einen schwierigen Einsatz geschickt hat, selbst aber vor der Verantwortung davonläuft“, erklärt SPD-Obmann Andreas Stoch. Und Obmann Uli Sckerl von den Grünen: „Die Beweiskette ist in sich schlüssig: Durch sein Handeln bei der Vorbesprechung am 29.9. im Staatsministerium hat Ministerpräsident Mappus die Entscheidung an sich gezogen und für den Einsatz von Wasserwerfern und Pfefferspray grünes Licht gegeben.“
SPD und Grüne können nachweisen, dass Mappus die Entscheidung über den Einsatz bewusst mitgetragen und dies mit seiner Aussage „Dann machen wir es so“ unterstrichen habe. Seine Behauptung vor dem Untersuchungsausschuss, das Staatsministerium und er selbst hätten in dieser Situation keine Entscheidung getroffen, sondern sich lediglich informiert, werten SPD und Grüne angesichts der Abläufe als Flucht vor der Verantwortung.
„Obwohl Mappus selbst die Entscheidung an sich gezogen hat, schlägt er sich jetzt in die Büsche, nachdem der Einsatz aus dem Ruder gelaufen ist“, sagt Stoch. „Mappus` Handschrift ist deutlich erkennbar, erst fordert er offensives Vorgehen der Polizei, schließlich setzt er die Polizei unter extremen Erfolgsdruck, um schließlich dem Vorgehen der Polizeiführung zuzustimmen“, fasst Sckerl zusammen.
Angesichts miserabler Umfrageergebnisse für die CDU und mit Blick auf seine anstehende Regierungserklärung vom 7. Oktober habe Mappus sich als handlungsstarker, durchsetzungsfähiger Ministerpräsident präsentieren wollen. Deshalb habe er hinter dem Rücken eines „desinteressierten Innenministers“, wie SPD und Grüne schreiben, und ungeachtet von dessen Zuständigkeit das Gesetz des Handelns an sich gezogen. Im Minderheitenvotum wird Innenminister Rech deshalb scharf angegriffen, Stoch: „Es dürfte einmalig sein, dass ein Innenminister mit einem Polizeieinsatz von dieser Bedeutung nichts zu tun hat.“ Und: „Minister Rech ist im Vorfeld des 30. September konsequent abgetaucht“, so Sckerl.
Obwohl dies für sie sachlich gerechtfertigt wäre, wollen SPD und Grüne angesichts der bevorstehenden Landtagswahl auf einen Entlassungsantrag gegen Ministerpräsident Mappus und Innenminister Rech verzichten. In der gemeinsamen Bewertung heißt es: „Der Souverän wird schon in wenigen Wochen selbst entscheiden, ob Mappus weiterhin Ministerpräsident sein wird.“
In der Bewertung durch SPD und Grüne werden auch gegen Polizeipräsident Siegfried Stumpf Vorwürfe erhoben, er habe bei der Durchführung des Einsatzes schwerwiegende Fehler begangen. Deshalb fordern SPD und Grüne spätestens nach der abschließenden Bewertung des Polizeieinsatzes durch die Gerichte personelle Konsequenzen bei der Besetzung der Führung im Polizeipräsidium Stuttgart.
Für SPD und Grüne haben sich bei der Arbeit des Ausschusses viele weitere Ungereimtheiten ergeben:
SPD und Grüne wollen als Konsequenz mehrere Gesetzesinitiativen starten: So soll das Versammlungsrecht moderner und bürgerfreundlicher gestaltet werden. Darüber hinaus müsse das Untersuchungsausschussgesetz neu geregelt und die Rechte der Minderheit besser geschützt werden. Das derzeit gültige Gesetz stammt aus dem Jahre 1976.
GRÜNE und SPD haben im Verlauf des Untersuchungsausschusses eine Reihe von Mitteilungen zum jeweiligen Sachstand veröffentlicht. Diese können hier eingesehen werden.
Außerdem finden Sie / findest Du hier zur Einsicht: