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13.10.2014

Grüner Arbeitskreis besucht Albertville-Realschule in Winnenden
Gedenken und Information fünf Jahre nach dem Amoklauf

 

Der Arbeitskreis Innenpolitik der Grünen Landtagsfraktion war fünf Jahre nach dem schrecklichen Amoklauf in Winnenden und Wendlingen an der Albertville-Realschule zu einem Besuch am Mahnmal des 11. März 2009 und zum Gedenken der Opfer. Bei dem ganztägigen Termin informierte sich der Arbeitskreis um den Vorsitzenden Uli Sckerl mit den örtlichen Akteuren darüber, wie die damaligen Handlungsempfehlungen des Sonderausschusses Winnenden in die Tat umgesetzt wurden. Fortsetzung

10.03.2014

Politik ist fünf Jahre nach Winnenden noch gefordert

 

Die Fraktion Grüne im Landtag hält am Dienstag, 11. März, inne im Gedenken an die 15 getöteten Menschen bei der Amoktat in Winnenden und Wendlingen vor fünf Jahren. „Unsere Gedanken sind an diesem Tag besonders bei den Eltern und Angehörigen, Freundinnen und Freunden, Mitschülerinnen und Mitschülern, Kolleginnen und Kollegen der vor fünf Jahren mitten aus dem Leben gerissenen Menschen“, erklärte Willi Halder, Landtagsabgeordneter aus Winnenden. Fortsetzung

Sonderausschuss zum Amoklauf in Winnenden und Wendlingen

 

"Die wichtigsten Erkennntnisse nach 9-monatiger Arbeit im Sonderausschuss, oder: Welche Sofortmaßnahmen ich ergreifen würde, wenn GRÜNE regieren:

 

Mehr Schulpsychologen, Verbot von Großkaliberwaffen, keine generelle Kriminalisierung von jugendlichen Computerspielern, Verlängerung der Waffenamnestie"

 

Hans-Ulrich Sckerl, Obmann der GRÜNEN im Ausschuss:

 

„Aus dem schrecklichen Amoklauf werden erste notwendige Konsequenzen folgen. Weitere müssen folgen.“

 

 

Im Mai 2009 setzte der Landtag von Baden-Württemberg auf Initiative der Grünen den Sonderausschuss „Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen: Jugendgefährdung und Jugendgewalt“ ein. Damit wurde in der Parlamentsarbeit ein neuer Weg eingeschlagen.


Nach wohltuend konstruktiver, an Inhalten orientierter Arbeit legt der Ausschuss am 11.03.2010, dem Jahrestag des Amoklaufes seinen Abschlussbericht vor. Dieser enthält zahlreiche, von den Landtagsfraktionen gemeinsam beschlossene Handlungsempfehlungen. Wir sind davon überzeugt, dass wir damit unserer Verantwortung gegenüber den Opfern des Amoklaufes, ihren Familien und den vom Amoklauf Betroffenen und den Bürgerinnen und Bürgern des Landes gerecht werden.
Jetzt müssen und werden den Worten Taten folgen.

 

„Erfreulicherweise ist es uns gelungen, im Rahmen dieser teils einstimmig, teils mehrheitlich beschlossenen Handlungsempfehlungen wichtige grüne Anliegen umzusetzen. Dazu gehört insbesondere die Erhöhung der Anzahl der Schulpsychologen von derzeit 100 auf künftig 200“, so Sckerl.

 

Grüne haben weiter erreicht, dass das Land eine Bundesratsinitiative zur Neuauflage einer Amnestieregelung für Waffenbesitzer starten wird; dies gegen den Willen des Innenministeriums. Die erste Runde der Amnestie war mit über 50 000 in Baden-Württemberg aus Privatbesitz zurückgegebenen Waffen erfolgreich. Dies ist der richtige Weg, um die heute noch unüberschaubar hohe Zahl von gefährlichen Waffen in Privatbesitz Schritt für Schritt zu verringern.

 

Die grünen Forderungen nach einer kindgerechten Schule mit möglichst langem gemeinsamem Lernen, dem Ausbau der Schulsozialarbeit mit finanzieller Beteiligung des Landes und die Einführung von Supervisionsangeboten für alle Lehrkräfte im Land wurden von den Regierungsfraktionen CDU und FDP hingegen abgelehnt.

 

Auch unser zentrales Anliegen, großkalibrige Waffen in Privatbesitz zu untersagen, wurde abgelehnt. Obwohl in den Anhörungen des Ausschusses ein Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit von Waffen und dem Risiko von Amokläufen nachgewiesen wurde, fehlte den Regierungsfraktionen der Mut, sich gegen die Waffenlobby zu stellen.

 

„Bedauerlich ist in diesem Zusammenhang“, so Sckerl, „dass es nicht gelungen ist, die Schützenverbände mehr in die Verantwortung beim Umgang mit Waffen zu nehmen.“

 

In den Bereichen Medienpädagogik und Jugendmedienschutz fordern die GRÜNEN im Landtag mehr Verbindlichkeit als lediglich fortbildende Maßnahmen auf freiwilliger Basis, unter anderem:

 

  • Die Einführung eines Grundlagenmoduls „Medienbildung“ bei der Lehramtsausbildung,
  • eine verbindliche Implementierung von Studienmodulen zu medienpädagogischen Inhalts- und Kompetenzbereichen im Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung an Hochschulen und Universitäten,
  • die regelmäßige, verpflichtende Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrer im Fachbereich Medienpädagogik, die auch für Fachkräfte in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen gelten müssen sowie Maßnahmen zum
  • Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Medienabhängigkeit und Suchtkarrieren.

 

„Wir wollen zudem den Jugendmedienschutz durch eine rechtliche Stärkung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) verbessern und eine Befreiung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) aus ihrer Industrienähe anregen“, so Sckerl. „Eine Verschärfung des § 131 StGB lehnen wir als einzige Fraktion ab, weil dies zu einer Kriminalisierung von Jugendlichen führen würde, die die in der Gesellschaft heftig diskutierten PC-Spiele wie z.B. „Counter-Strike“ spielen“.

 

Den Abschlussbericht des Sonderausschusses mit den Empfehlungen an den Landtag gibt es hier: http://www.landtag-bw.de/Aktuelles/SonderausschussAmoklauf.asp

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