video_label>
Hier finden Sie / findest Du eine Auswahl meiner aktuellen Initiativen im Landtag:

 

Eine vollständige Übersicht

 

über meine parlamentarischen Initiativen seit 2006 oder auch über thematische Schwerpunkte (z.B. Kommunen; Situation der Bürgerrechte; Polizeiausstattung u.ä.) stelle ich Euch / Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung: Mail genügt!

 

Im Internetangebot des Landtags kann zudem jede Initiative durch Eingabe eines Suchbegriffs (Rubrik "Volltextsuche") oder der Drucksachennummer (Rubrik "Drucksache") leicht gefunden werden!

Was sind parlamentarische Initiativen?

 

Eine wichtige Funktion des Landtags ist - neben der Gesetzgebung - die Kontrolle der Regierung. Um zu bestimmten Themen und Sachverhalten Informationen zu bekommen, die Bürger zu informieren und um  thematisieren haben die Landtagsabgeordneten/Fraktionen mehrere Möglichkeiten:

  

Mündlich - Die Fragestunde

Jeder Abgeordnete kann in der Fragestunde so genannte mündliche Anfragen an die Regierung richten. Solche Anfragen werden von der Regierung vor dem Plenum kurz beantwortet.

 

Mündlich - Die aktuelle Debatte

Über Angelegenheiten von allgemeinem und aktuellem Interesse kann auf Antrag einer Fraktion - auch kurzfristig - eine Aktuelle Debatte stattfinden.

 

Schriftlich - Die kleine Anfrage

Jeder Abgeordnete kann an die Regierung sog. Kleine Anfragen richten, die schriftlich beantwortet werden.

 

Schriftlich - Die große Anfrage

Fünfzehn Abgeordnete bzw. eine Fraktion können mit Großen Anfragen Stellungnahmen von der Landesregierung verlangen und Landtagsdebatten auslösen.

 

Schriftlich - Der Antrag

Mit einem Antrag soll die Regierung zu einem bestimmten Handeln veranlasst werden. Fünf Abgeordnete oder eine Fraktion können einen Antrag einbringen.

 

Schriftlich - Der Gesetzentwurf

Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags müssen von mindestens acht Abgeordneten oder einer Fraktion unterzeichnet sein. Die Entwürfe werden im Plenum in zwei oder drei Beratungen (Lesungen) behandelt. Das Gesetz wird mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen. Ausnahme: Verfassungsändernde Gesetze verlangen eine Zweidrittelmehrheit.

 

expand_less